RATGEBER · STAND 16.10.2026
Sturmschaden am Dach: Versicherung und Reparatur (2026)
Nach einem Sturm hilft eine feste Reihenfolge: erst Sicherheit, dann Versicherung, dann Reparatur. Diese Seite zeigt, was du melden, belegen und beauftragen solltest, bevor ein Dachdecker anfängt. Die Reparatur selbst führt ein Fachbetrieb aus; Notruf und Versicherung erreichst du direkt, nicht über eine Website.
Zuerst die Gefahr, dann der Anruf
Ist das Dach stark beschädigt, bleibst du nach dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ausreichend weit vom Haus entfernt und rufst die Feuerwehr unter 112. Bei Gefahr für Menschen ist das der erste Anruf, nicht die Suche nach einem Dachdecker. Erst wenn niemand mehr gefährdet ist, kümmerst du dich um Versicherung und Reparatur.
Quellen: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Versicherung melden und Schäden belegen
Für Sturmschäden kommen nach den Verbraucherzentralen unter anderem Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung in Betracht. Das Dach gehört zum Gebäude, also schaust du zuerst in deine Gebäudeversicherung. Die Gesellschaften sehen Sturm laut Verbraucherzentralen erst ab Windstärke 8 als gegeben, das sind Windgeschwindigkeiten ab 62 Stundenkilometern. Kennst du die Windstärke nicht, melde den Schaden trotzdem. Ob er als Sturmschaden gilt, prüft die Versicherung.
Melde den Schaden unverzüglich, nachdem du ihn bemerkt hast; das verlangt § 30 des Versicherungsvertragsgesetzes. Frag bei der Meldung, wie du weiter vorgehen sollst: Du musst zumutbare Anweisungen des Versicherers befolgen und sie einholen, wenn die Umstände es erlauben (§ 82 VVG).
Halte den Schaden mit Fotos oder Video fest und wirf beschädigte Teile vorerst nicht weg. Lass dir Aussagen der Versicherung schriftlich geben, raten die Verbraucherzentralen.
- Datum, Uhrzeit und Ablauf des Unwetters notieren
- Fotos oder Video vom Boden aus aufnehmen, nicht vom Dach
- Beschädigte Teile aufbewahren, bis die Versicherung zugestimmt hat
- Namen, Datum und Inhalt von Zusagen der Versicherung festhalten
- Alle Rechnungen für Notmaßnahmen aufbewahren
Quellen: Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de), Stand der Seite 12.08.2026, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Notsicherung und Reparatur
Gefahrenquellen musst du so absichern, dass kein weiterer Schaden entsteht. Fehlen nur ein paar Ziegel, sollst du das Dach notdürftig abdichten, so die Verbraucherzentralen. Lass die Notsicherung von einem Fachbetrieb ausführen und steig nicht selbst aufs Dach.
Liegt ein versicherter Schaden vor, muss die Versicherung die Kosten solcher Maßnahmen nach § 83 VVG erstatten, auch wenn sie erfolglos bleiben, soweit du sie den Umständen nach für geboten halten durftest. Hol vorher die Anweisungen der Versicherung ein und bewahre alle Belege auf.
Vereinbare den Preis vor Arbeitsbeginn als Festpreis. Ein Festpreis darf nicht überschritten werden.
Quellen: Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de), Stand der Seite 12.08.2026, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (Stand der Seite 03.02.2026)
Wenn Betriebe an der Tür klingeln
Schließt du nach einem Unwetter an der Haustür einen Vertrag mit einem Dachdecker, steht dir als Verbraucher bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. Unterschreibe trotzdem nichts unter Zeitdruck.
Anders ist es, wenn du den Betrieb ausdrücklich gerufen hast, um dringende Reparaturarbeiten auszuführen: Dann besteht für diesen Auftrag kein Widerrufsrecht. Lege den Preis deshalb fest, bevor du einen Betrieb rufst.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
Steuer: Erstattetes zählt nicht
Zahlt die Versicherung die Reparatur, kannst du diesen Teil nicht zusätzlich nach § 35a EStG geltend machen. Das Bundesfinanzministerium berücksichtigt Aufwendungen im Zusammenhang mit Versicherungsschadensfällen nur, soweit die Versicherung sie nicht erstattet. Mehr zur Steuerermäßigung steht im Teil zu Förderung und Steuer.
Weiterlesen
Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
Quellen geprüft am 19.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.
So entsteht dieser Ratgeber: recherchiert mit KI-Unterstützung, jede Aussage mit einer verlinkten Primärquelle belegt und automatisch gegen die Quelle geprüft.